Vor rund 1 Stunde wurde das neue deutsche Urheberrecht vom Bundestag verabschiedet. Es tritt am 1.8.2021 in Kraft. Die sogenannten Uploadfilter an sich werden kommen, daran hat sich auch trotz massiver Proteste der Bevölkerung nichts geändert. In diesem aktuellen Beitrag auf netzpolitik.org findet ihr eine gute Zusammenfassung dazu. Die gute Nachricht: zum Glück für uns und andere Fan-Kunst-Communities wurde das neue Urheberrecht aber ohne die uneindeutige „Anti-Fan-Klausel“ (siehe mein Blogbeitrag vom Sonntag) verabschiedet. Manche sagen, es wurde aufgrund von großem Druck aus der Fan-Fiction- und Fan-Art-Szene so abgestimmt, manche sagen, es wäre ohnehin so gekommen. Wir werden es nie genau erfahren, aber ich denke, unsere Aktionen in den letzten Tagen haben schon etwas bewirkt.
Details zu allen zuletzt noch an der Reform vorgenommenen Korrekturen findet ihr hier.
An dieser Stelle möchte ich mich – auch im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie SaveTheInternet – bei euch allen für eure Unterstützung und eure Tatkraft bedanken. Von beiden Organisationen haben wir Lob für unsere Aktion erhalten. So kann und soll Demokratie grundsätzlich funktionieren. Falls ihr euren Abgeordneten geschrieben habt: behaltet im Hinterkopf, wer euch geantwortet hat und auf welche Weise. Dann erinnert euch im Herbst zur Bundestagswahl daran. 😉 Und vor allem: geht wählen! Steckt nicht den Kopf aufgrund von vermeintlicher politischer Perspektivlosigkeit in den Sand. Ja, die großen deutschen Parteien haben sich in den letzten Jahren nicht mit Ruhm bekleckert. Man wird sich vielleicht mal kleiner orientieren müssen. Aber auch ich bin noch immer nicht sicher, wie ich im Herbst an die Wahl herangehen sollen. Aber ich werde mit Sicherheit wählen gehen, davon wird mich nichts abhalten (außer vielleicht die letzte Bekanntschaft, die man in seinem Leben macht, und die sich angeblich immer mit einem geschwungenen Rasen-Mäh-Utensil zeigt).
Also nochmal konkret zum Abschluß: Fan-Fiction und Fan-Art darf mit dem neuen Urheberrecht in Deutschland nicht grundsätzlich gefiltert werden, nur schon allein deshalb, weil es Fan-Kunst ist und das Urheberrecht eines Originalwerkes verletzten könnte. Es gibt natürlich Grenzen, und der Grenzbereich bleibt schwammig. Wenn also übermäßig viel des ursprünglichen Werkes wiederverwendet wird – und wir reden hier von komplett kopierten Textpassagen oder urheberrechtlich geschützten Bildern, die nur leicht modifiziert werden – ist das natürlich nicht zulässig. Das dürfte aber zumindest hier bei FanFiktion.de kaum jemanden betreffen. Und falls doch, muss und wird so ein Fan-Werk natürlich entfernt werden. Wir werden auch weiterhin Sperrwünsche von Personen respektieren, die keine Fan-Art zu sich oder ihren Werken veröffentlicht haben möchten. Dafür haben wir ja bereits unsere Sperrliste.
UPDATE: Es gab ein paar Rückfragen dazu, eventuell habe ich mich unklar ausgedrückt. Ihr dürft natürlich weiterhin zitieren, so viel ihr wollt, insofern das als solches gekennzeichnet ist. Und als Richtlinie für das nicht gekennzeichnete Wiederverwenden von Originalmaterial sieht das neue Urheberrecht folgende Limits vor: 15 Sekunden für Video- und Audioausschnitte, 125 Kilobyte für Bilder und 160 Zeichen Text. Das wird als „geringfügige Nutzung“ eingestuft.
In allen anderen Fällen ist eine Filterung eurer Werke nicht rechtmäßig. Solltet ihr also ab August von einer Sperrung oder Filterung eurer Fan-Inhalte auf einem Portal betroffen sein, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass dies unrechtmäßig geschehen ist. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wird daher ab dem 1.8.2021 alle Fälle von Sperrung bzw. Filterung sammeln, auf Rechtmäßigkeit bzw. Verhältnismäßigkeit prüfen und ggf. rechtlich dagegen vorgehen. Wendet euch in solchen Fällen ab diesem Zeitpunkt bitte unter der E-Mail-Adresse uploadfilter@freiheitsrechte.org an die Gesellschaft für Freiheitsrechte und beschreibt den Vorfall (Wo, was, wann). Dort werden alle Vorfälle gesammelt und entsprechend bearbeitet.
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