Jan 302011
 

Wer unter diesem Titel etwas Reißerisches erwartet hat, den muss ich leider enttäuschen. Es geht hier primär um die Bedeutung von Pornographie für das Archiv und unsere Autoren.

Generell ist es so, daß Medien mit pornographischen Inhalten jeglicher Art im deutschen Rechtsraum des Netzes nur innerhalb geschlossener Benutzergruppen zugänglich sein dürfen. Genauer gesagt: im Rahmen geschlossener Benutzergruppen über 18 Jahren. Diese Forderung ergibt sich als eine Folge des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Den Gesetzestext selbst, kann man hier finden.

Daraus folgt folgerichtig, daß pornographische Texte im Archiv generell verboten sind, auch unter dem AVL-Label. Das AVL-Label wurde eingeführt, um eine Option zur Veröffentlichung von Werken mit stärker jugendbeeinträchtigenden Inhalten zu bieten, es dient jedoch nicht als Sammelbecken für jugendgefährdende Texte.

Aber wie erkennt man Pornographie? Um die Autoren und Leser etwas bei der Einschätzung zu unterstützen, poste ich hier die Hilfestellung, welche FF.de von Jugendschutz.net vor ein paar Jahren erhalten hat.

Jugendschutz.net:

Was unter dem Begriff der Pornografie zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Beurteilung dieser Frage von den sich wandelnden Wertvorstellungen innerhalb der Gesellschaft abhängt.

Nach Rechtsprechung und Literatur ist eine Darstellung/Beschreibung (auch virtuelle) dann pornografisch, wenn “unter Hintansetzung menschlicher Bezüge in ihr sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund gerückt werden und dies ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielt”. Dabei ist insbesondere die objektive Gesamttendenz der Darstellung/Texte, der “Kontext”, entscheidend.

Es gibt demzufolge zwei wesentliche Merkmale, anhand derer eine Darstellung/eine Videosequenz/ein Text auf ihren möglicherweise gegebenen pornografischen Charakter zu überprüfen ist:

1. Zeigt/beschreibt die Darstellung/der Text eine vordergründige, anreißerische und vergröbernde Darstellung des Sexuellen?

Entscheidend ist, ob durch die fokussierte Darstellung/Beschreibung sexueller Vorgänge menschliche, persönliche Eigenschaften der Darsteller(innen) völlig ausgeklammert werden und die dargestellten Personen als beliebig auswechselbare Objekte der Triebbefriedigung erscheinen.

Starkes Indiz hierfür ist die vordergründige Darstellung/Beschreibung von Geschlechtsteilen. Aber auch, wenn die Geschlechtsteile nicht unmittelbar zu sehen sind, kann Pornografie vorliegen. In Extremfällen kann auch die Kombination an sich nichtpornografischer Bilder mit anreißerischen Texten zu einem gleichwohl pornografischen Gesamtcharakter der Darstellung führen.

2. Ist die Frage 1 nicht eindeutig zu bejahen, ist weiter zu prüfen – Zielt die Darstellung/Beschreibung ausschließlich oder überwiegend auf die sexuelle Triebbefriedigung?

Erfüllt eine Darstellung/Beschreibung bei objektiver Auslegung die vorbenannten Kriterien noch nicht, kann sie gleichwohl pornografisch sein, wenn sie zumindest überwiegend nach ihrem objektiven Gesamteindruck allein der sexuellen Stimulierung des Betrachters dienen soll. Dieses Kriterium dient insbesondere der Abgrenzung von Darstellungen/Texten, die dem Kunstvorbehalt unterliegen. Die Darstellung/Beschreibung des Nackten (einschließlich der Genitalien) und sexueller Vorgänge (einschließlich des Geschlechtsverkehrs) ist nicht per se pornographisch. Vielmehr kommt es darauf an, ob diese Darstellung allein dem Lustgewinn des Betrachters dient.

Soviel dazu. Allerdings ist dies nicht so einfach, wie beispielsweise die Richtlinien der MPAA, wo ein Film unter anderem dann als pornographisch eingestuft wird, wenn ein Penis mit einem Steigungswinkel von mehr als 45° darin auftaucht. Hier wird eine individuelle Einschätzung erforderlich, das was wir bei unseren Operatoren den Ermessensspielraum nennen. Die Operatoren stimmen sich natürlich untereinander ab, um sicherzustellen, daß es keine allzugroßen Diskrepanzen gibt, dies gebietet schon das Gebot der Fairness gegenüber den Usern. Da schließlich für alle User dieselben Regeln gelten, müssen diese auch soweit wie möglich vergleichbar ausgelegt werden.

Natürlich könnte man einige Regeln klarer fassen, aber dies würde sie auch rigoroser und letztendlich intoleranter machen. Was jetzt nicht heißen soll, daß es nicht auch so immer wieder einzelne User gibt, die die Sperrung einer Geschichte wegen Pornographie (oder einem beliebigen anderen Regelverstoß) als Zensur auslegen. Was im Grunde reichlich hahnebüchen ist und darüber hinaus gegenüber dem zuständigen Operator eine Beleidigung darstellt.

Belassen wir es bei diesem Schlußsatz. Ich hoffe, daß dieser Blogpost für ein paar User hilfreich sein möge.

Jan 122011
 

Hier sei mal kurz auf eine wirklich begrüßenswerte Entwicklung hingewiesen.

Und in diesem Zusammenhang noch etwas in eigener Sache: Wir sind ja vom Layer unter anderen deswegen weggegangen, weil dort solche miesen Abofallen ohne Eingriffsmöglichkeit unsererseits beworben wurden.  Zu unserer Ernüchterung mußten wir feststellen, daß Werbung wie die rechts dargestellte auch über unseren neuen Werbeplatz ausgeliefert wurde. Wir haben daraufhin mit den Verantwortlichen gesprochen und uns wurde zugesichert, solche Werbung zu entfernen. Allerdings vermieten die Netzwerke auch wieder Werbeflächen an Dritte, also andere Netzwerke und Werbetreibende, was dazu führt, daß man dies leider nicht komplett ausschließen kann.

Deshalb also unsere Bitte, wenn ihr auf solche Handyaboabzockwerbung trefft, dann macht bitte einen Screenshot davon und schickt ihn an den Support. Wir machen uns dann daran, diese unerwünschte Werbung abschalten zu lassen.

Im Endeffekt führt an Werbung auf FF.de kein Weg dran vorbei, und ich denke, das ist den meisten Usern auch klar. Aber es sollte natürlich immer seriöse Werbung sein!

Dec 012010
 

Seit gestern geht in der deutschen Blogger-Landschaft die Angst vor dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) um. Blogs werden gelöscht oder deren Löschung zum Jahreswechsel angekündigt. Der Auslöser: Die Koalition aus SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen hat beschlossen dem JMStV zuzustimmen. Das Inkrafttreten zum Jahreswechsel gilt damit als wahrscheinlich.
Neben der Frage was der JMStV für Blogs bedeutet fragen sich nun offenbar auch viele FF.de-User was der JMStV für FF.de bedeutet. Die einfache Antwort lautet: Für uns ändert sich zunächst einmal nichts.
Was der neue JMStV vorschreibt und woran sich die Gemüter vieler Blogger erhitzen, ist die Regelung, daß Inhalte, die nach Meinung des Gesetzgebers für Jugendliche unter 16 bzw. unter 18 Jahren nicht geeingnet sind, entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Diese Kennzeichnung war von Beginn an bei FF.de obligatorisch. Jeder Autor, der hier seine Werke veröffentlichen möchte, muß für diese auch eine geeignete Alterskennzeichnung wählen. Werke, welche nicht korrekt gekennzeichnet sind, werden, sobald wir davon Kenntnis erlangen, gesperrt, bis Inhalte und Alterskennzeichnung im Einklang sind. Kurz: Was der neue JMStV vorschreibt, wird bei FF.de schon immer praktiziert.
So viel also zu FF.de. Wer nun selbst einen Blog betreibt und sich Sorgen macht, dass er der Klassifizierung seiner Beiträge nicht gewachsen sein könnte, dem kann ich den Beitrag von Udo Vetter in dessen Lawblog wärmstens empfehlen. Quintessenz des Beitrags: Der durchschnittliche Blogger wird seine Beiträge auch weiterhin nicht mit Alterskennzeichnungen versehen müssen.