May 142012
 

Sicherlich haben einige Leser die seit Anfang des Monats hochkochende Debatte zum Urheberrecht verfolgt. Los ging es mit 51 grenzdebilen Tatort-Schreibern, welche in einem offenen Brief über die potentielle Enteignung ihres geistigen Eigentums schwadronierten. (Wem der Timpf dort noch nicht reicht, der sollte sich unbedingt auch die Kommentare im Handelsblatt zu Gemüte führen, welche unter dem klangvollen Titel Mein K©pf gehört mir ebenfalls höchst geeignet erscheinen, selbigen öfter mal an Wand oder Tischplatte knallen zu lassen.) Eigentlich müßte man doch von Personen, die über GEZ-Gebühren vom Steuerzahler quasi zwangsfinanziert werden, eine aufgeschlossenere Haltung gegenüber alternativen Vergütungsmodellen wie beispielsweise einer Kulturflatrate erwarten, aber offensichtlich darf man von diesen Brüdern außer miesen Drehbüchern und offenen Briefen keine weiteren intellektuellen Glanzleistungen mehr erwarten. Ohnehin frage ich mich, wer zum Henker wohl auf die Idee käme, ein Tatort-Drehbuch illegal zu kopieren? Ist ja nun nicht so, als könnte man dies einigermaßen sinnvoll in einer Doktorarbeit verbauen.

Kurz darauf gab es eine Antwort vom CCC, in der 51 Hacker den 51 Tatortschreibern den Unterschied zwischen Urheber- und Verwertungsrechten plus die Haltlosigkeit der heraufbeschworenen gesellschaftlichen Untergangsszenarien nahezubringen versuchten.

Um die Sache dann nicht einschlafen zu lassen, kam als nächster Marketinggag die Aktion Wir sind die Urheber!, welche keineswegs überraschend nicht von Urhebern initiiert wurde, sondern von einem äußerst gutbetuchten Literaturagenten. Paßt ja auch irgendwie, denn wenn tatsächlich fairere, zeitgemäße Verwertungsmodelle gefunden werden, könnte sein Geschäftsmodell mittelfristig obsolet werden.

Persönlich halte ich es bei dieser Aktion allerdings mit der Titanic. (Link)

Liebe Künstler, die Ihr den Aufruf “Wir sind die Urheber” unterschrieben habt, um den Diebstahl geistigen Eigentums zu bekämpfen: Wie uns die FAZ informiert, geht es Euch nicht um die Frage, “ob es bei freiem Herunterladen und Kopieren von allem überhaupt noch Kultur gibt, sondern welche Art von Werken dann überhaupt noch entsteht.” Wir haben einen Blick auf die Liste der Erstunterzeichner Eures Aufrufs geworfen und fragen uns: Wenn das freie Herunterladen und Kopieren dafür sorgt, daß keine Werke von Charlotte Roche, Daniel Kehlmann, Julia Franck, Roger Willemsen, Elke Heidenreich oder Michael Mittermeier mehr entstehen, sollten wir es dann nicht doch mal eine Weile damit probieren? Hebt darauf einen: Titanic

Auf Initiative des Portals iRights.info fand am Freitag der erste Urheber-Nutzer-Dialog statt, bei dem versucht wurde, erst einmal Dampf und Polemik abzulassen, um damit beginnen zu können, gemeinsam und konstruktiv an Lösungen zu arbeiten.

Apropos Polemik, in diesem Zusammenhang möchte ich noch auf N24-Vorzeige-Moderator Friedmann verweisen, welcher mit Unterstützung des einschlägig bekannten CSU-Grundgesetzfeindes Joachim Herrmann auf die Piratenfunktionärin Marina Weisband eindrosch. Verbal versteht sich. Teil 1Teil 2

Es ist mir absolut schleierhaft, woher dieser Mann die Chuzpe nimmt, nach seinen Exzessen mit Drogen und ukrainischen Zwangsprostituierten noch einen moralisch-erigierten Zeigefinger durch die Gegend zu schwenken. Sehr schön nebenbei auch der bescheidene Selbstverweis auf sein Jurastudium. Allerdings kann es damit dann wohl doch nicht allzuweit hergewesen sein, wenn die Illegalität von Drogenkonsum und Zwangsprostitution dabei nicht zur Sprache kam.

Lieber Herr Friedmann, lieber Herr Herrmann, es geht nicht darum, in einer post-apokalyptischen Umsonstkultur bis zum Exzess die Feuchtgebiete und vergleichbare Kulturgüter digital zu vervielfältigen, sondern darum, neue, fairere Vergütungs- und Verwertungsmodelle zu finden. Stellen sie sich beispielsweise eine Kulturflatrate vor, deren Einnahmen basierend auf dem aktuellen Konsum ihrer Werke an Künstler und Produzenten ausgeschüttet werden und dies idealerweise ohne Gelder an einen sich selbst bereichernden Wasserkopf wie die GEMA verschwenden zu müssen.

Apropos GEMA-Abzocke, habe dazu einen hochinteressanten Beitrag im Heiseforum gelesen, den ich euch nicht vorenthalten möchte.

So long.

Apr 162012
 

Die neue Regel, welche im vorigen Blogpost eingesehen werden kann,  wird am Dienstag im System verankert. Dann wird auch der neue Geschichtentyp “Leseprobe” bereitgestellt.

Hinsichtlich der Sondererlaubnis für Leseproben zu Geschichten, welche nicht auf FF.de veröffentlicht waren, möchte ich noch anmerken, daß diese generell für einen Account erteilt wird. Sprich, wenn sie einmal erteilt wurde, kann der entsprechende Autor später weitere Leseproben zu ursprünglich nicht hier veröffentlichten Geschichten posten, solange er sich an die restlichen festgelegten Formalismen hält und die Beziehung des Autors zu FF.de erkennbar bleibt. Es wäre schließlich nicht im Sinne des Archives, wenn die Erlaubnis erst erteilt wurde, und der Account daraufhin zu einem reinen Werbeaccount umgewandelt wird. Dies könnte zwar formal den Worten der neuen Sonderregel entsprechen, liefe aber der ihr zugrundeliegenden Intention zuwider.

Nach Einführung der Regel gilt eine 14-tägige Übergangszeit, in welcher die Autoren mit Leseproben angehalten sind, diese an die neue Regel anzupassen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann es bei nicht regelkonformen Leseproben zu Sperrungen kommen.

Apr 122012
 

Nachdem ich die Diskussion ein wenig verfolgt habe, tendiere ich nun zur folgenden Variante:

 

Ein bereits existierende Geschichte kann ohne Nachfrage und bei Beibehaltung aller Reviews zu einer Leseprobe umgewandelt und verkürzt werden, wenn mindestens 50% der Geschichte bereits zuvor auf FF.de veröffentlicht waren. Dabei ist folgendes zu beachten:

1. Der Geschichtentitel beginnt mit “Leseprobe:”

2. Der Geschichtentyp ist auf “Leseprobe” gesetzt.

3. Im Kopfbereich der Geschichte müssen sich die folgenden Informationen befinden:

  • Eine Versicherung, daß die Geschichte ursprünglich mindestens zu 50% auf FF.de veröffentlicht wurde.
  • Die Angabe von wann bis wann die Geschichte auf FF.de veröffentlicht war. (Wurde eine Geschichte beispielsweise von April bis November 2011 auf FF.de kapitelweise veröffentlicht und dann im März 2012 auf die Leseprobe reduziert, so wäre der Zeitraum 04/2011-03/2012 anzugeben.)
  • Ein Link zur relevanten Unterseite beim Verlag oder bei Amazon. (Sollte die Veröffentlichung noch ausstehen, ist hier ein Platzhalter einzufügen, derAuskunft zum Status der Veröffentlichung gibt.)

 

Für Autoren, welche Leseproben zu vorher hier unveröffentlichten Geschichten posten wollen, gilt ein Sonderverfahren. Sie haben die Möglichkeit, beim Support hinsichtlich einer Sondererlaubnis anzufragen. Diese wird dann positiv beschieden werden, wenn erkennbar ist, daß der Autor eine aktive oder zumindest ehemals aktive Beziehung zu FF.de aufweist und nicht beabsichtigt das Archiv als reine Werbeplattform zu missbrauchen. Weiterhin muss die Veröffentlichung nachprüfbar erfolgt sein. Insofern die Sondererlaubnis erteilt wurde, ist dann noch folgendes zu beachten:

1. Der Geschichtentitel beginnt mit “Leseprobe:”

2. Der Geschichtentyp ist auf “Leseprobe” gesetzt.

3. Die Leseprobe ist unter dem Hauptaccount zu posten, damit nach Möglichkeit auch andere User die entsprechende Beziehung zwischen Autor und Archiv nachvollziehen können.

4. Im Kopfbereich der Geschichte müssen sich die folgenden Informationen befinden:

  • Eine Versicherung, daß die Erlaubnis der Administration vorliegt, die Leseprobe auf FF.de zu veröffentlichen.
  • Ein Link zur relevanten Unterseite beim Verlag oder bei Amazon.
Apr 112012
 

Ich bin gerade daran erinnert worden, daß ich schon seit geraumer Zeit eine explizite Regel für die Veröffentlichung von Leseproben auf FF.de aufstellen wollte. Da es allerdings kaum notwendig ist, dies übers Knie zu brechen, werde ich die aktuelle Situation und meine Vorstellungen hier kurz erläutern und dann zur Diskussion stellen. Und später gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. ;)

Momentan ist es so, daß Werbung (und Leseproben sind nicht anderes als solche) auf FF.de nicht gestattet ist. (Siehe Nutzungsbedingungen Punkt 6-E-a) Leseproben zu Geschichten, welche ursprünglich hier veröffentlich wurden, wurden von uns jedoch toleriert.

Im Endeffekt möchte ich die bisher praktizierte, aber nicht festgeschriebene Regelung beibehalten und im Regelwerk verankern. Ein Autor darf demzufolge bei einer Geschichte, welcher er zuvor komplett auf FF.de veröffentlicht hat und welche er nun kommerziell zu vertreiben gedenkt, eine Leseprobe samt der Reviews zur kompletten Geschichte stehen lassen.

Einige Einschränkungen sind natürlich notwendig:

1. Der Geschichtentitel beginnt mit “Leseprobe:”

2. Im Kopfbereich der Geschichte müssen sich die folgenden Informationen befinden:

  • Eine Versicherung, daß die Geschichte ursprünglich komplett auf FF.de veröffentlicht wurde.
  • Die Angabe von wann bis wann die Geschichte uneingeschränkt auf FF.de veröffentlicht war. (Wurde eine Geschichte beispielsweise von April bis November 2011 auf FF.de kapitelweise veröffentlicht und dann im März 2012 auf die Leseprobe reduziert, so wäre der Zeitraum 04/2011-03/2012 anzugeben.)
  • Ein Link zur relevanten Unterseite beim Verlag oder bei Amazon.

Leseproben zu ursprünglich nicht auf FF.de veröffentlichten Geschichten sind definitiv nicht erwünscht.

Wir werden bei Einführung der neuen Regel auch noch den Geschichtentyp Leseprobe einbauen, damit hier eine exakte Klassifizierung ermöglicht wird.

So und nun habt ihr Gelegenheit, zu sagen, was ihr von dieser neuen Regel haltet. ;)

Apr 112012
 

Die Userin Darth Pevra hat uns gebeten auf ihre e-Book-Veröffentlichung Vagabunden des Alls hinzuweisen, welche man für 5,99 auf Amazon käuflich erwerben kann. Die Printausgabe beim fallen star Verlag ist momentan noch in Vorbereitung.

Laut der Autorin handelt es sich um eine Abenteuergeschichte, die in einer bunten Galaxis voller Aliens spielt. Vergleichen könnte man es daher vielleicht mit den Serien Firefly oder Farscape. Sowohl Action, Humor, als auch Charakterdrama spielen eine Rolle.

3013 bekriegen sich zwei interstellare Großmächte, das Stawen- und das Galakatareich. Es ist eine Periode großer Umbrüche, da sich die einst unterdrückten Spezies, die Synthetiker, gegen ihre früheren Herren auflehnen.
In dieser Zeit sitzen vier Abenteurer in einem Militärgefängnis ein. Doch als eine der Großmächte das Gefängnis attackiert, schaffen sie es zu fliehen. Die Freude über die wiedergewonnene Freiheit währt jedoch nur kurz, da sie mittellos sind, und ohne Ort, an den sie sich zurückziehen können. Zum Glück kennt einer von ihnen, ein intelligenter Roboter, die Lage eines wertvollen Wracks. Sie beschließen, es gemeinsam zu bergen, da dies ihre finanziellen Probleme lösen würde. Doch sie wissen nicht, dass auch eine andere Partei an dem Wrack interessiert ist, und alles dafür tun würde, um es in seine Finger zu bekommen.

Eine Leseprobe kann hier konsumiert werden.

Apr 112012
 

Ich wurde von der FF.de-Userin DeborahCWinter darum gebeten, auf ihre Romanveröffentlichung Cold Belt hinzuweisen. Was ich hiermit tue. Das Buch gibt es samt Leseprobe für 2,99 auf Amazon.

Ich habe auch ein Rezensionsexemplar als PDF erhalten, aber da die Vampirthematik doch etwas weit von meinen eigenen Leseinteressen entfernt ist, habe ich auf die Lektüre lieber verzichtet. Wenn man sich zwingen muss, einen Text zu lesen, so wäre eine objektive Rezension wohl kaum machbar. ;)

Wie dem auch sei, wer an Vampirgeschichten interessiert ist, der sollte es ruhig mit der auf Amazon und FF.de befindlichen Leseprobe probieren und dann selbst entscheiden, ob er den Artikel käuflich erwerben möchte. Er oder sie würde damit eine noch sehr junge Autorin unterstützen, die sich auf diesem Wege den Traum vom ersten Buch erfüllt hat.

Mar 272012
 

Wir wurden von einer Userin darauf hingewiesen, daß es momentan defacto notwendig ist, seinen Account zu löschen, um sämtliche Rechte an seiner Geschichte zurückzuerhalten. Dies ist vor allen Dingen dann relevant,wenn ein Autor eine ursprünglich hier gepostete Geschichte erfolgreich einem Verlag anbietet. In diesem Fall ist es von seiten des Verlages natürlich nicht erwünscht, wenn FF.de theoretisch die Geschichte hier weiterhin veröffentlichen könnte.

Um dies für die Autoren einfacher zu gestalten, werden wir in 4 Wochen die Nutzungsbedingungen im Punkt 7.1 wie folgt abändern:

 

7. Rechte an Inhalten, Änderungen von Inhalten

7.1 Mit dem Einstellen von Inhalten auf der Internetseite räumt der Nutzer IdeaFactory das unentgeltliche und zeitlich gemäß diesen Nutzungsbedingungen begrenzte, im Übrigen zeitlich unbegrenzte Recht ein, diese Inhalte auf der Internetseite zu veröffentlichen, insbesondere

  1. diese Inhalte auf einem Server von IdeaFactory oder im Auftrag von IdeaFactory bei einem Dritten zu speichern.

  2. die Inhalte im Internet zu veröffentlichen.

  3. die Inhalte zu bearbeiten und zu vervielfältigen, soweit dies für den Betrieb der Internetseite erforderlich ist.

Bei auf der Internetseite eingestellten Geschichten erlischt das Nutzungsrecht 30 Tage nachdem der Nutzer die Geschichte vollständig von der Internetseite entfernt hat sowie 30 Tage nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung. Entfernt der Nutzer nur Teile einer Geschichte, erlischt das Nutzungsrecht gemäß dem vorangegangenen Satz in Bezug auf den entfernten Teil der Geschichte. Bei einer Beendigung der Nutzungsvereinbarung ist IdeaFactory ist verpflichtet, die Geschichten des Nutzers innerhalb von 30 Tagen von der Internetseite zu entfernen. Bei sonstigen Inhalten ist die Rechtseinräumung zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich. IdeaFactory weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass IdeaFactory mit zumutbarem technischen Aufwand nicht in der Lage ist, sonstige Inhalte eines Nutzers vollständig von der Internetseite zu entfernen.